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Energiewende zu Hause

Die Bundesregierung plant ab 2024 strengere Regeln bei der Heizungserneuerung. Das Ziel: den Umstieg auf erneuerbare

Energien in deutschen Heizungskellern voranbringen. Was bedeutet das für Hauseigentümer*innen? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Mehr Wärme aus erneuerbaren Energien gilt als zentraler Schlüssel, damit Deutschland seine Klimaziele erreicht. Bislang werden jedoch mehr als 80 Prozent des bundesweiten Wärmeverbrauchs mit fossilen Energieträgern gedeckt. Das soll sich künftig ändern. Die  Bundesregierung will die Regeln für die Heizungsmodernisierung mit dem geplanten Gebäudeenergiegesetz verschärfen. Es soll ab Januar 2024 gelten.

Was ändert sich durch das neue Gesetz für Haus- und Wohnungseigentümer*innen in Neubaugebieten?

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ab nächstem Jahr in Neubaugebieten jede Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren

Energien betrieben wird, wäre der Einbau herkömmlicher Gas- und Ölheizungen nicht mehr sinnvoll. Selbst Gasbrennwertkessel, kombiniert mit Solarthermie erreichen diesen Wert nicht. Wer also eine Immobilie erwirbt, muss ab 2024 eine umweltfreundlichere Alternative nutzen.

 

Haben Wohneigentümer*innen in bestehenden Wohngebieten noch mehr Zeit?

Ja. Für sie gilt die 65-Prozent-Regel nur, wenn die Kommune schon einen Wärmeplan vorweisen kann. Rathäuser und Energieversorger geben darüber Auskunft. Aus dem Wärmeplan soll hervorgehen, wo zum Beispiel die Fernwärme ausgebaut wird oder Wasserstoff künftig durch Leitungen fließt. Zudem muss der Stadt- oder Gemeinderat entschieden haben, ein Wärme oder Wasserstoffnetz zu errichten oder

auszubauen.

 

Gibt es noch keinen kommunalen Wärmeplan und keinen entsprechenden Beschluss, ist auch der Einbau einer konventionellen Öl- oder Gasheizung weiterhin möglich. Allerdings sind Wohneigentümer*innen dann vorab zu einer Energieberatung verpflichtet. Wer sich für eine fossile Heizung entscheidet, sollte jedoch bedenken, dass die 65-Prozent-Pflicht erfüllt werden muss, sobald eine kommunale

Wärmeplanung mit entsprechendem Beschluss feststeht. Dann muss die Heizung erneut umgerüstet werden.

 

Müssen auch bestehende Öl- und Gasheizungen ab 2024 ausgetauscht werden?

Nein. Bestehende Öl- und Gasheizungen können in der Regel weiterlaufen. Erst 30 Jahre nach ihrem Einbau müssen einige von ihnen ausgetauscht werden. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel, weil diese effizienter sind. Auch wer das Ein- oder Zweifamilienhaus seit Februar 2002 selbst bewohnt, darf die bestehende Heizung weiter betreiben. Die Austauschpflicht greift erst bei

einem Wechsel der Eigentumsverhältnisse: Dann bleiben zwei Jahre, um die Heizung zu erneuern. Für besonders alte Heizungen soll es ab 2027 eine stufenweise Austauschpflicht geben. Diese gilt aber nur, wenn vor Ort ein kommunaler Wärmeplan existiert. Erst ab 2045 dürfen keine Heizungen mehr mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden.

 

Was passiert, wenn die alte Heizung kaputtgeht?

Sollte die Heizung nicht mehr zu reparieren sein, muss auf lange Sicht eine neue Heizung eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Hierfür gilt eine Übergangsfrist: Sie beträgt grundsätzlich fünf Jahre, bei Gas-Etagenheizungen bis zu 13 Jahre. In der Zwischenzeit darf auch eine mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizung installiert werden. Ist ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar, gilt eine Übergangsfrist von bis zu zehn Jahren.

 

Welche Optionen gibt es, um auf 65 Prozent erneuerbare Energien zu kommen?

Dafür haben Hausbesitzer*innen verschiedene Möglichkeiten: zum Beispiel den Anschluss an ein Wärmenetz, die Installation einer Wärmepumpe, einer Hybridheizung, einer Stromdirektheizung oder einer Gasheizung mit Biomethan oder grünem Wasserstoff. Auch Pellet- und Scheitholzheizungen sind erlaubt.

 

Dürfen sich Bauherren 2023 noch eine Gas- oder Ölheizung einbauen lassen?

Ja. Auch danach ist die Installation einer Gas- oder Ölheizung unter bestimmten Voraussetzungen noch erlaubt. Allerdings sollten sich Hausbesitzer*innen das gut überlegen: Zwar sind Gas- und Ölheizungen im Vergleich etwa zur Wärmepumpe günstiger in der Anschaffung. Es ist jedoch absehbar, dass Gas und Öl – unter anderem durch die Erhöhung der CO2-Preise – in den nächsten Jahren teurer werden.

 

Wie gehe ich am besten vor, wenn ich meine alte Heizung ersetzen will?

Welche Heizung die Richtige ist, hängt von vielen Kriterien ab: Gebäude, Grundstück, Investitions- und Betriebskosten oder persönlichen

Präferenzen. Wenden Sie sich daher an eine*n Energieberater*in. Die Fachleute inspizieren vor Ort die vorhandene Heiztechnik, schätzen ein, welche Heizungsvarianten in Frage kommen und ob weitere Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Im Anschluss erarbeiten sie mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Lösung und helfen beim Beantragen von Fördergeldern.

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