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Wie funktionieren die Preisbremsen?

So ganz einfach zu verstehen sind sie nicht, die Preisbremsen. Wir erklären Ihnen die Details. Für alle betroffenen evd-Kund*innen greifen die Entlastungen ab April 2023.

Seit März gelten die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Das von der Bundesregierung beschlossene Paket soll die Belastung aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten abmildern. Die Entlastungen werden für das gesamte Kalenderjahr 2023 monatlich gewährt. Für die Monate Januar und Februar wirken die Entlastungen ab März rückwirkend. Das bedeutet: Beim März-Abschlag (fällig am 1. April)

wird der Entlastungsbetrag für Januar und Februar zusammen abgezogen, bei den dann folgenden Abschlägen jeweils einmal der Entlastungsbetrag.

Preisbremsen bei Strom, Gas und Wärme

Der Strompreis für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden wird mit der Preisbremse auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Das gilt für ein Kontingent von 80 Prozent des für die Zukunft (auf Basis des historischen Verbrauchs) prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den darüberhinausgehenden Verbrauch wird der normale Vertragspreis fällig. Der Gaspreis für Haushalte sowie für kleinere und mittlere Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) wird auf 12 Cent pro kWh und für einen Umfang in Höhe von 80 Prozent des (Stand: September  2022) prognostizierten Jahresverbrauchs festgelegt. Auch der Wärmepreis für Haushalte sowie für kleinere und mittlere Unternehmen

wird auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Gasverbrauch. Für Verbrauchsstellen mit Jahresverbräuchen, die über den zuvor genannten Beträgen (zum Beispiel bei mittleren und großen Unternehmen und Krankenhäusern) hinausgehen, gelten andere Bemessungsfaktoren und Obergrenzen.

Preisbremsen wirken ab April

Wichtig zu wissen: evd-Kund*innen zahlen ihre Abschläge immer rückwirkend für den vorherigen Monat. Der Dezember-Abschlag wurde beispielsweise am 1. Januar abgebucht und der Abschlag für Januar am 1. Februar. Aus diesem Grund ist der Abschlag am 1. März (für Februar) noch in der bisherigen Höhe eingezogen worden. Alle von den Preisbremsen betroffenen Strom- und Gaskunden haben bereits Post mit einer Information über ihren neuen Abschlag ab dem 1. April erhalten. Die evd setzt entsprechend den gesetzlichen Regelungen die Preisbremsen für alle Kunden*innen um, die am 1. März bei der evd in Belieferung waren und deren Energiepreis oberhalb des jeweiligen Deckelungsbetrag liegt. Die Abwicklung der Energiepreisbremsen läuft für die Kund*innen komplett automatisch ab: Wir kümmern uns um die Änderungen, berechnen die Gutschrift für die Zeit seit Jahresbeginn, passen ab dem März-Abschlag (fällig am 1. April) die  Abschlagszahlungen an und berücksichtigen die Auswirkungen der Preisbremsen in Ihren betroffenen Abrechnungen. Die Preisbremsen

wirken also seit Beginn des Jahres 2023 und gelten bis Jahresende – mit einer Verlängerungsoption durch die Bundesregierung bis zum 30. April 2024 für alle privaten, gewerblichen oder gemeinnützigen Verbraucher.

Hilfsfonds für Stromkunden

Neben den von der Bundesregierung beschlossenen Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme stellt die evd aus eigenen Mitteln 50.000 Euro bereit, um Menschen zu helfen, die wegen unbezahlter Stromrechnungen von einer Sperrung ihrer Wärmeversorgung bedroht sind. Ziel ist

es, möglichst viele Haushalte vor einer Sperrung zu bewahren. Die Unterstützung aus dem Fonds ist für Stromwärmekund*innen gedacht, also für diejenigen, die Strom zu Heizzwecken beziehen. Der Abschlag wird auf den Stand des monatlichen Abschlags vor der Preiserhöhung bzw. maximal um 500 Euro reduziert. Der Fonds ist ausschließlich für Heizstromkund*innen mit eigenem Zähler in Dormagen gedacht. Zudem darf die oder der Antragssteller*in keine Rabatte auf ihren oder seinen Energiebezug erhalten, keine staatlichen Transferleistungen erhalten oder beantragt haben und muss mehr als 20 Prozent des Nettoeinkommens des Haushalts für die Energiezahlungen aufbringen.

Weitere Hintergrundinformationen zum Thema Preisbremsen finden Sie auf unserer Homepage unter www.evd-dormagen.de/preisbremsen

 

Weitere Informationen zum Hilfsfonds und zu dessen Beantragung finden Sie unter: www.evd-dormagen.de/fonds

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